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Social Media für Makler mit wenig Zeit

Justian Hanke · 14. Oktober 2026 · Marketing und Sichtbarkeit

Kurze Antwort: Mit wenig Zeit funktioniert Social Media im Maklerbüro, wenn Sie sich auf einen Kanal beschränken, einen festen Wochenblock einplanen und Beiträge aus der Arbeit gewinnen, die ohnehin anfällt: Objekte, Abläufe, Fragen von Eigentümern, das Team. Vorher klären Sie Impressum, Bildrechte und Datenschutz, denn ein geschäftliches Profil ist rechtlich kein Privatvergnügen.

Wofür ein Maklerbüro soziale Medien braucht

Für ein Maklerbüro sind soziale Medien vor allem ein Ort, an dem Eigentümer sehen, wie das Büro arbeitet, bevor sie anrufen. Für ein einzelnes Objekt sind Immobilienportale und die eigene Kundenkartei meist der direktere Weg. Einen Eigentümer, der in zwei Jahren verkaufen will, erreicht ein Büro dagegen eher über wiederholte Begegnungen mit Namen, Gesichtern und Fachwissen.

Daraus folgt das Ziel: nicht Reichweite um jeden Preis, sondern ein Profil, das ein Eigentümer nach einer Empfehlung aufruft und das ihm einen klaren, aktuellen und vertrauenswürdigen Eindruck vermittelt. Ein Profil, dessen letzter Beitrag acht Monate alt ist, wirft dabei eher Fragen auf, als dass es Vertrauen schafft.

Einen Kanal wählen und dabei bleiben

Wählen Sie den Kanal, auf dem Ihre Eigentümer unterwegs sind und auf dem Ihnen das Arbeiten am leichtesten fällt. Für private Eigentümer kommen etwa Instagram oder Facebook in Frage, für Gewerbe, Anlageobjekte und Kontakte zu Hausverwaltungen eher LinkedIn. Eine verlässliche Regel gibt es nicht; schauen Sie, woher Ihre bisherigen Eigentümer kamen, und fragen Sie im nächsten Gespräch nach.

Ein zweiter Kanal lohnt sich erst, wenn der erste ein halbes Jahr lang ohne Lücken gelaufen ist. Beiträge lassen sich dann oft mit kleinen Anpassungen übertragen.

Der Wochenblock: ein Beispiel mit 90 Minuten

Feste Zeit schlägt gute Vorsätze. Das folgende Beispiel geht von 90 Minuten pro Woche und drei Beiträgen aus. Die Werte sind angenommen; passen Sie sie an Ihr Büro an.

Schritt Dauer im Beispiel Wer Ergebnis
Stoff sammeln laufend, je 1 Minute alle Makler Fotos, Notizen, Eigentümerfragen in einem gemeinsamen Ordner
Auswahl 10 Minuten eine feste Person drei Themen für die Woche
Texte schreiben 35 Minuten dieselbe Person drei Beitragstexte, ggf. mit KI-Entwurf und eigener Überarbeitung
Bilder und kurze Videos 30 Minuten dieselbe Person Bildauswahl, Zuschnitt, Untertitel
Freigabe und Planung 15 Minuten Inhaber oder Teamleitung Beiträge eingeplant
Summe 90 Minuten drei Beiträge

Entscheidend ist der erste Schritt. Wenn jeder Makler nach einer Besichtigung, einem Notartermin oder einer guten Eigentümerfrage kurz etwas in den gemeinsamen Ordner legt, muss im Wochenblock niemand mehr nach Ideen suchen. Wer dabei mit KI-Werkzeugen arbeitet, findet Hinweise im Ratgeber KI für Immobilienmakler. Lesen Sie jeden Entwurf trotzdem selbst, denn Ihr Name steht darunter.

Fünf Formate aus dem Büroalltag

Gute Beiträge für Makler entstehen aus Arbeit, die ohnehin passiert. Fünf Formate reichen für viele Monate:

  1. Neu im Angebot. Ein Objekt mit drei guten Bildern, den wichtigsten Eckdaten und den Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
  2. Eine Eigentümerfrage, kurz beantwortet. Etwa: Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis? Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ich eine vermietete Wohnung verkaufe? Die Antwort in wenigen Sätzen, ausführlich auf Ihrer Website.
  3. So läuft es bei uns. Ein Schritt aus Ihrem Verkaufsablauf, zum Beispiel wie Sie Besichtigungen vorbereiten oder Eigentümer während der Vermarktung informieren.
  4. Verkauft oder vermietet. Nur mit Zustimmung des Eigentümers, ohne Adresse und ohne Preis, wenn er das nicht ausdrücklich freigibt.
  5. Das Team. Wer ist für welchen Ort zuständig, wer ist neu, wer hat eine Weiterbildung abgeschlossen.

Das zweite und dritte Format sprechen Eigentümer direkt an, weil sie Fachwissen und Arbeitsweise zeigen. Verlinken Sie in der Profilbeschreibung auf die Seite Ihrer Website, die zum Gespräch einlädt. Wie diese Seite aufgebaut sein sollte, steht im Artikel Maklerwebsite, die Anfragen bringt.

Was rechtlich zu klären ist

Ein geschäftliches Profil unterliegt denselben Grundregeln wie die Website. Dieser Abschnitt informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie bitte einen Anwalt oder Ihren Datenschutzbeauftragten.

Impressum. Die IHK München zählt geschäftliche Social-Media-Auftritte ausdrücklich zu den digitalen Diensten, für die die Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz gilt. Die Angaben nach § 5 DDG müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Bei Maklern gehört die Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34c GewO dazu. Wo eine Plattform kein eigenes Impressumsfeld hat, ist ein klar beschrifteter Link auf das Impressum der Website üblich. Lassen Sie prüfen, ob die Umsetzung auf Ihrer Plattform ausreicht.

Energieausweis in Objektbeiträgen. Für Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien verlangt § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher Gebäudeenergiegesetz) bestimmte Angaben aus dem Energieausweis, wenn dieser beim Aufgeben der Anzeige vorliegt. Ob ein einzelner Beitrag in sozialen Medien im Einzelfall als solche Anzeige gilt, sollte rechtlich geklärt werden. Am sichersten ist, Objektbeiträge so zu behandeln wie jede andere Anzeige. Welche Angaben das sind, steht im Artikel zu den Pflichtangaben zum Energieausweis.

Personen auf Bildern. Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden. Ausnahmen nach § 23, etwa für Personen, die nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen, sind eng und gelten nicht, wenn berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Holen Sie die Einwilligung von Kunden und Mitarbeitern vor der Aufnahme ein und halten Sie sie schriftlich fest. Zusätzlich gilt für Fotos von Personen die DSGVO.

Fotos von Dritten. Auch einfache Fotos sind nach § 72 Urheberrechtsgesetz geschützt, in der Regel 50 Jahre nach dem Erscheinen. Klären Sie mit Ihrem Fotografen schriftlich, dass Sie seine Objektfotos auch in sozialen Medien nutzen dürfen. Bilder aus dem Internet ohne geklärte Rechte gehören nicht in Ihre Beiträge.

Datenschutz beim Betrieb einer Seite. Der Europäische Gerichtshof hat 2018 entschieden, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit dem Plattformbetreiber für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich sind (C-210/16). Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden hat daraus Pflichten für Seitenbetreiber abgeleitet. Klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, welche Hinweise Sie für Ihre Profile geben.

Wie Sie messen, ob es sich lohnt

Messen Sie, ob Eigentümer über soziale Medien zu Ihnen finden, nicht nur Likes. Fragen Sie bei jedem Erstgespräch, wie der Eigentümer auf Sie aufmerksam geworden ist, und halten Sie die Antwort im CRM fest. Ergänzend zeigt die Statistik der Plattform, welche Formate gelesen und gespeichert werden.

Ziehen Sie nach drei Monaten eine erste Bilanz: Welche Formate bringen Rückfragen, Nachrichten oder Gesprächstermine? Behalten Sie diese, streichen Sie die anderen. Wenn sich nach einem halben Jahr regelmäßiger Arbeit keine einzige Anfrage zuordnen lässt, ist das ebenfalls ein Ergebnis. Dann kann die Zeit in der Pflege von Bestandskunden oder dem Google-Unternehmensprofil besser angelegt sein.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ein Maklerbüro posten?

So oft, wie Sie es dauerhaft durchhalten. Ein fester Rhythmus mit zwei oder drei Beiträgen pro Woche über Monate ist wertvoller als ein Monat täglicher Beiträge und danach eine lange Pause.

Darf ich Fotos von Käufern beim Notartermin zeigen?

Nur mit deren Einwilligung, denn Bildnisse dürfen nach § 22 Kunsturhebergesetz grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden. Halten Sie die Einwilligung schriftlich fest und zeigen Sie auch dann keine Vertragsinhalte, Preise oder Adressen.

Braucht mein Instagram-Profil ein Impressum?

Nach Auffassung der IHK München gilt die Impressumspflicht auch für geschäftliche Social-Media-Auftritte. Wo die Plattform kein eigenes Impressumsfeld bietet, ist ein klar beschrifteter Link auf das Impressum der Website verbreitet. Ob das im Einzelfall reicht, klärt ein Anwalt.

Kann ich die Beiträge mit KI schreiben lassen?

Als Entwurf ja, als fertigen Text nicht ungeprüft. Prüfen Sie Fakten, Pflichtangaben und Ton, und geben Sie keine Kundendaten in KI-Werkzeuge ein, für die keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung besteht.

Sollte ich Social Media an eine Agentur abgeben?

Das kann entlasten, ersetzt aber nicht den Stoff aus dem Büro. Fotos, Eigentümerfragen und Abläufe kennt nur Ihr Team. Wenn Sie abgeben, behalten Sie die Freigabe und die Verantwortung für die Rechtsfragen im Haus.

Quellen

  1. IHK München, Impressum im Internet: https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/recht/internetrecht/impressum/
  2. Digitale-Dienste-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationspflichten: https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__87.html
  4. Kunsturhebergesetz, § 22: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
  5. Kunsturhebergesetz, § 23: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
  6. Urheberrechtsgesetz, § 72 Lichtbilder: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html
  7. Datenschutzkonferenz, Beschluss zu Facebook Fanpages vom 5. September 2018 (veröffentlicht von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen): https://lfd.niedersachsen.de/download/135903

Stand: Oktober 2026

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